Kaminofen mit Feinstaubfilter nachrüsten

Das Problem von Feinstaub in der Luft existiert nicht erst seit der Debatte um Dieselfahrverbote. Seit Beginn der Industrialisierung vor rund 200 Jahren verursachen diese winzigen Partikel in der Luft Smog, Ablagerungen in der Umwelt und gesundheitliche Probleme, wie etwa die bekannte „Staublunge“. Mit fortschreitendem Stand der Wissenschaft wurde auch der Feinstaubanteil der Luft immer näher untersucht. So weiß man heute, dass Teilchen in Nano-Größe unter 10 Mikrometer (Ein 10-Millionstel Meter) in unsere Lungen gelangen und dort verschiedene Erkrankungen hervorrufen können. Der Feinstaub entsteht nicht nur bei der Nutzung von Verbrennungsmotoren. Fabrikschornsteine können ebenso Feinstaub ausstoßen, wie der Kaminofen von Privathaushalten.
Das Ziel unserer Gesellschaft ist, die Feinstaubbelastung langfristig so gering wie möglich zu halten. Hierfür werden regelmäßig neue Bestimmungen seitens des Umweltbundesamtes festgelegt, Hersteller verschiedenster Produktbereiche forschen kontinuierlich und entwickeln stetig umweltfreundlichere Modelle ihrer Geräte.
Die Feinstaubfilter für einen Kaminofen werden zunehmend zur Pflicht, alternativ kann ein neuer Ofen sinnvoll sein.
Die Die Bundesimmissionschutzverordnung (BImSchV) Stufe 1 und 2 ist die Grundlage für die Erlaubnis zum Betrieb eines Kaminofens. Diese legt fest, in welchem Maß Feinstaub ausgestoßen werden darf. Ältere Öfen erfüllen die Kriterien der Verordnung häufig nicht mehr, deshalb galt eine Übergangsfrist, in der der Betrieb dieser Öfen noch erlaubt war.

Langsam laufen die Betriebserlaubnisse für alte Öfen aus. Konkret bedeutet dies:

  • Wurde Ihr Ofen vor dem 31.12.1974 in Betrieb genommen, durfte er bis 31.12.2014 ohne Filter betrieben werden.
  • Wurde Ihr Ofen vor dem 31.12.1984 in Betrieb genommen, durfte er bis 31.12.2017 ohne Filter betriebe werden.
  • Wurde Ihr Ofen vor dem 31.12.1994 in Betrieb genommen, darf er bis 31.12.2020 ohne Filter betrieben werden.
  • Wurde Ihr Ofen vor dem 31.12.2010 in Betrieb genommen, darf er bis 31.12.2024 ohne Filter betrieben werden.

Nach diesen Ablaufdaten muss ein Feinstaubfilter für den Kaminofen nachgerüstet werden, oder der Ofen muss durch ein neues Modell ersetzt werden.

Feinstaubfilter im Kaminofen nachrüsten?

Sollte Ihr Kaminofen in einem der oben genannten Zeiträume in Betrieb genommen worden sein, sprechen Sie Ihren Schornsteinfeger auf die Emissionswerte Ihres Ofens an. Die HKI und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks haben eine sogenannte Feuerstättenampel erarbeitet. Diese zeigt anhand der Farben einer Ampel, ob Ihr Ofen nachgerüstet werden muss, oder nicht. Weitere Informationen zu den zulässigen Grenzwerten und dem Baujahr Ihres Ofens finden Sie im Typenblatt.
Viele Hersteller haben schon vor Einführung der BImSchV Stufe 1 und 2 bei ihren Öfen für eine geringe Emission gesorgt und liegen deswegen unter den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten für Feinstaub.
Sollte Ihr Kaminofen nachgerüstet werden müssen, stellt sich die Frage, ob sie sich wirtschaftlich lohnt, oder ob die Anschaffung eines neuen, emissionsarmen Ofens sinnvoller ist.

Kosten für einen Feinstaubfilter für Ihren Kaminofen

Bei der Nachrüstung eines Feinstaubfilters für den Kaminofen unterscheidet man zunächst zwischen einem aktiven und einem passiven Filter.
Bei fast allen Ofenmodellen ist der Einbau eines aktiven Filters notwendig. Dieser Filter nimmt die Feinstaubpartikel elektrostatisch auf und leitet sie ab. Der aktive Filter verbraucht eine geringe Menge Strom. Der aktive Feinstaubfilter für Ihren Kaminofen ist sehr effizient und filtert rund 90% aller Emissionen. Der Filter kostet je nach Hersteller rund 1.000EUR, hinzu kommen die Kosten für den Einbau sowie eventuelle Kosten für einen zusätzlichen Stromanschluss für den Filter.
Der passive Filter wirkt stromlos wie ein Katalysator. Er speichert den Feinstaub in einem Filter, der regelmäßig, etwa einmal jährlich ausgetauscht werden muss. Soll ein passiver Filter in Ihren Kaminofen eingebaut werden, so kostet Sie dieser etwa 300EUR, zuzüglich Personalkosten für den Einbau.

Die Frage stellt sich nun, ob ein Feinstaubfilter für Ihren Kaminofen sinnvoll ist. Ein altes, kleines Modell, ein Werkstattofen oder Schwedenofen etwa, ist in der Neunanschaffung in der Regel deutlich preiswerter, als ein Feinstaub-Filter. Bei den neuen Kaminofenmodellen wurden die aktuellen Feinstaub-Bestimmungen nach BImSchV Stufe 1 und 2 bereits berücksichtigt.
Zudem entspricht ein neuer Kaminofen auch dem aktuellen Wohnstil. Schlichte Formen und helle Farben dominieren heutzutage, dunkle, schwere Modelle sind aus der Mode geraten.
Anders sieht es aus, wenn Sie einen antiken Ofen oder einen teuren Kachelofen besitzen. So ein Kaminofen ist deutlich teurer in der Anschaffung und aufwendiger in der Installation. Ein Feinstaubfilter für diesen Kaminofen lohnt sich in der Regel. Hin und wieder können Sie Ihren alten Kachelofen auch mit einem neuen Einsatz ausstatten, welcher den neuen Regelungen entspricht.

Feinstaubfilter für den Kaminofen: Fazit

Sprechen Sie Ihren Schornsteinfeger im Hinblick auf die Emissionen Ihres Ofens an. Sollte er in den folgenden Jahren nachgerüstet werden müssen, steht Ihnen die Möglichkeit der Installation eines aktiven oder passiven Filters, oder die Neuanschaffung eines Ofens zur Wahl.
Nehmen Sie sich die Zeit zur genauen Kalkulation, oft lohnt sich der neue Ofen eher, als ein Filter.

Feinstaub bei Kaminöfen - Blauer Engel

BE_Logo_Detaillierung_170607Das Heizen mit Holz verursacht, auch wenn es sachgerecht vorgenommen wird, deutlich mehr luftverschmutzende Emissionen als andere Energieträger wie Heizöl oder Erdgas. In Wohngebieten kann es daher zu erhöhten Belastungen mit Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) kommen – insbesondere dann, wenn viele Holzöfen und Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen vorliegen.

Der Blaue Engel für Kaminöfen zielt auf einen Innovationsschub in der Branche und fördert neue Ofenentwicklungen zur Verbesserung der Luftqualität. Dies wird durch Einrichtungen zur Emissionsminderung für eine effiziente und geregelte Verbrennung mit deutlicher Reduzierung der Staub- und sonstigen Abgasemissionen gegenüber konventionellen Kaminöfen erreicht. Darunter fallen: Abscheidetechniken zur Minderung gesundheitsschädliche Luftschadstoffe, besonders Staub und Feinstaub Automatisierte Luftregelung, die den Einfluss des Betreibers und Fehlverhalten weitgehend vermeiden kann Die Kaminöfen durchlaufen für die Zertifizierung mit dem Blauen Engel ein erweitertes Prüfverfahren, mit dem das reale Emissionsverhalten beim Verbrennen des Holzes besser abgebildet wird als mit der derzeitigen Typenprüfung.

Auf dieser Grundlage wurden strenge Grenzwerte für Schadstoffemissionen einschließlich der Masse des entstehenden Feinstaubs festgelegt: Für Geräte mit dem Blauen Engel ist ein Partikelmassewert von 15 mg/m3 einzuhalten. Der gesetzliche Grenzwert der 1. BImSchV beträgt 40 mg/m3. Diese Minderung wird vor allem durch den Einsatz von Partikelabscheidern (Feinstaubfilter) erreicht. Bei der Verbrennung von Holz entstehen zum größten Teil ultrafeine Partikel (Feinstaub, kleiner als 0,1 µm), denen eine besonders negative Wirkung auf die Gesundheit zugeschrieben wird. Für ultrafeine Partikel gibt es bislang keine gesonderten und verbindlichen Emissionsgrenzwerte; aktuell werden die ultrafeinen Partikel im Gesamtwert für Feinstaub subsummiert. Besser wäre es jedoch, auch die Anzahl der ultrafeinen Partikel zu bestimmen.

Der Blaue Engel für Kaminöfen fordert deshalb zum Schutz der Gesundheit erstmalig die Einführung eines Partikelanzahl-Wertes für Holzfeuerungen. Hierfür wurde ein Messverfahren entwickelt, was aus den Erfahrungen bei Verbrennungsmotoren im KFZ-Bereich speziell für die Holzverbrennung angepasst wurde. Auf dieser Grundlage wird ein Grenzwert für die Partikelanzahl von 5.000.000/cm³ vorgeschlagen, der ab 2022 eingehalten werden soll. Das Messverfahren zur Bestimmung der Partikelanzahl soll in der Übergangszeit validiert und in Ringversuchen erprobt werden. Das Heizen mit Holz verursacht deutlich mehr luftverschmutzende Emissionen als andere Energieträger wie Heizöl oder Erdgas. In Wohngebieten kann es daher zu erhöhten Belastungen mit Feinstaub kommen – insbesondere dann, wenn viele Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen oder besondere Bausituationen vorliegen. Daher erwirken die Städte und Gemeinden regionale Verbote für konventionelle Kaminöfen (Nutzungsverbot in Luftreinhaltegebieten, Errichtungsverbot in Neubaugebieten) mit Ausnahmeregelungen für Blauer Engel -Geräte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kaminöfen ohne Umweltzeichen weiterhin betrieben werden dürfen, denn außerhalb von bestehenden Festbrennstoffverbotszonen ändert sich für den Betreiber zunächst nichts.

Vorteile für Umwelt und Gesundheit:

  • Feinstaubminderung
  • Bedienerfreundlichkeit

Quelle: Blauer Engel

Vergabekriterien (PDF)